Hochschulzugang
Studieren ohne Abi – Wie funktioniert das überhaupt?
Ein Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife ist grundsätzlich an jeder staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland möglich. Die rechtlichen Regelungen für den Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation legt jedes Bundesland selbst fest. In Berlin sind diese Zugangsmöglichkeiten im § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) geregelt.
Ob Sie das Studienfach frei wählen können oder nur bestimmte Fächer studieren dürfen, hängt von Ihrer beruflichen Qualifikation ab. Man unterscheidet dabei zwischen allgemeiner und fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Das Land Berlin sieht für beruflich Qualifizierte 3 Wege in ein Hochschulstudium vor:
Voraussetzung für alle Zugänge ist, dass der Ausbildungsberuf bundes- oder landesrechtlich geregelt ist oder als gleichwertig anerkannt wird. Diese Voraussetzungen gelten auch für Qualifikationen, die im Ausland erworben und als gleichwertig anerkannt sind (§ 11, Abs. 5 BerlHG). Eine gebündelte Übersicht der Anlaufstellen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen finden Sie z. B. in der Infothek Anerkennung des IQ Landesnetzwerks Berlin
Ein Sonderweg
Einen Weg für besonders qualifizierte und erfahrene Berufspraktiker*innen bildet der Zugang zu bestimmten weiterbildenden Masterstudiengängen ohne Bachelorabschluss. In Berlin ist dies mit einer 5-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Erwerb der beruflichen Qualifikation gemäß § 11 rechtlich grundsätzlich möglich (BerlHG § 10, Abs. 6, Satz 11). Die Zugangsvoraussetzungen regeln die Hochschulen.
Ob eine hinreichende fachliche Nähe zwischen Ausbildungsberuf und gewähltem Studienfach besteht, wird durch die Hochschule bestimmt. Einige Hochschulen stellen Listen oder Online-Tools auf ihren Webseiten bereit, die Berufsabschlüsse und geeignete Studienfächer gegenüberstellen. Diese sind jedoch häufig nicht erschöpfend. Es ist deshalb empfehlenswert, die eigenen Ausbildungsinhalte (z. B. anhand von Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen) und beruflichen Erfahrungen selbstständig mit den Studieninhalten (z. B. Modulhandbüchern) zu vergleichen. Da Berufs- und Bildungswege sehr vielfältig sein können und der Hochschulzugang ohne Abitur noch immer eine Ausnahme darstellt, fehlen in den zuständigen Stellen an den Hochschulen manchmal Erfahrungswerte mit Studienbewerber*innen ohne Abitur. Hier ist es wichtig, gut informiert und vorbereitet in das Gespräch zu gehen.
Wie bewerbe ich mich für ein Studium?
Haben Sie den passenden Studiengang für sich gefunden, geht es an die Bewerbung. Die Hochschulen setzen ihre Zulassungsverfahren zum Studium auf Basis des Hochschulgesetzes unterschiedlich um. Zugangsvoraussetzungen und Verfahrensweisen variieren aber auch studiengangsbezogen.
Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig vorab bei den entsprechenden Einrichtungen zu informieren und im besten Fall individuell beraten zu lassen. Insbesondere wenn Sie sich mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium bewerben möchten, bei der möglicherweise eine Zugangsprüfung abgelegt werden muss (fachfremdes Studium), sollten Sie im Vorfeld ausreichend Vorbereitungszeit einplanen. Klären Sie die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unbedingt in direktem Kontakt mit der Studienberatung, indem Sie Ihre Unterlagen frühzeitig prüfen lassen. Je nach Zugangsweg müssen für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung unterschiedliche Nachweise erbracht werden:
Erste Schritte vor der Bewerbung
Eine Einschreibung in grundständige Studiengänge erfolgt entweder zum Wintersemester (Studienbeginn: Anfang Oktober) oder zum Sommersemester (Studienbeginn: Anfang April). Die Bewerbungsfristen liegen meist zwischen Juni und Mitte Juli bzw. zwischen Dezember und Mitte Januar. Das Bewerbungsverfahren erfolgt häufig über hochschuleigene oder dezentrale Online-Portale. Die notwendigen Zeugnisse und Nachweise für die Hochschulzugangsberechtigung müssen innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Das konkrete Zulassungsverfahren bestimmt jede Hochschule selbst. Sie entscheidet auch, ob die berufliche Qualifikation dem angestrebten Studiengang entspricht.