Finanzierung
BAföG, Stipendien und mehr
BAföG, Stipendien und mehr
Eine gesicherte Finanzierung während der Studienzeit ist eine entscheidende Basis für zielgerichtetes Studieren und einen erfolgreichen Abschluss. Ein Studium neben dem Beruf so zu organisieren, dass es mit einer Erwerbstätigkeit in Voll- oder Teilzeit vereinbar ist, ist manchmal schwierig.
Wer sich ganz auf das Studium konzentrieren möchte und Lebensunterhalt und Studienkosten nicht allein über das Einkommen bestreiten kann, für den*die kommen eventuell weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage.
Die staatliche Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG
Die staatliche Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) unterstützt Vollzeitstudierende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts, wenn diese nicht selbst dazu in der Lage sind. Studierenden-BAföG wird in der Regel jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Es muss beim BAföG-Amt des jeweiligen Hochschulorts beantragt werden.
Elternunabhängiges BAföG
Beruflich Qualifizierte, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit bereits mindestens 3 Jahre seit Ende einer 3-jährigen Ausbildung (bei kürzerer Ausbildung entsprechend länger) finanziell unabhängig vom Elternhaus leben, haben unter Umständen Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung, d. h., das Einkommen der Eltern spielt bei der Berechnung keine Rolle. Jedoch werden das eigene Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls das des*der Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner*in angerechnet, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Studierende Eltern können einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro für jedes Kind unter 14 Jahren beantragen.
Wer neben dem BAföG jobbt, kann bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen, ohne dass die Einkünfte auf die Förderhöhe angerechnet werden.
Stand: Juni 2021 | Quelle: www.bafög.de
Unter https://www.bafög.de finden sich nicht nur Informationen zum BAföG mit Fallbeispielen und Berechnungsgrundlagen, sondern auch weiterführende Informationen zum Bildungskredit und zur Begabtenförderung
Weitere ausführliche Informationen zum elternunabhängigen BAföG und darüber hinaus:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ
Das studierendenWERK Berlin ist für alle an Berliner Hochschulen eingeschriebenen Studierenden zuständig. Dort gibt es Beratung zur Finanzierung, u. a. durch BAföG:
https://www.stw.berlin/finanzierung.html
Informationen der Berliner Senatsverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/bafoeg
Eine Option für leistungsstarke Studierende
Für leistungsstarke Studierende kommt auch ein Stipendium in Frage. Es gibt aber jenseits von Leistungskriterien noch weitere Voraussetzungen, z. B. soziales oder gesellschaftliches Engagement.
Zu den größten Stipendiengeber*innen zur Studienfinanzierung gehören die 13 Begabtenförderungswerke. Sie vertreten unterschiedliche politisch, wirtschaftlich, gewerkschaftlich oder religiös orientierte Leitbilder mit spezifischen Förderkriterien und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Neben finanzieller Unterstützung, die sich in der Höhe meist am BAföG orientiert, bieten die Stiftungen auch ideelle Förderung, z. B. Bildungsprogramme und Angebote zur Vernetzung.
Daneben gibt es kleinere, private Stiftungen, die sich an bestimmte Zielgruppen richten (z. B. studierende Eltern, Studierende der ersten Generation oder beruflich Qualifizierte).
Zu den größten Stipendiengeber*innen zur Studienfinanzierung gehören die 13 Begabtenförderungswerke. Sie vertreten unterschiedliche politisch, wirtschaftlich, gewerkschaftlich oder religiös orientierte Leitbilder mit spezifischen Förderkriterien und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
Das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wurde eigens zur Unterstützung von beruflich qualifizierten Studierenden ins Leben gerufen. Es soll berufliche Aufstiegschancen für Fachkräfte mit besonderen Leistungen fördern. Die Förderung wird pauschal, unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt, also z. B. auch zusätzlich zum BAföG. Jeweils die Hälfte wird durch den Bund und privat Fördernde wie Unternehmen aufgebracht. Auswahlverfahren und Förderung werden durch die beteiligten Hochschulen organisiert.
https://www.deutschlandstipendium.de
Das Karl-Goldschmidt-Stipendium beispielsweise unterstützt beruflich qualifizierte Studierende ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Neben Vollzeitstudierenden werden auch berufsbegleitend Studierende gefördert.
Studiendarlehen oder -kredite kommen vor allem als zeitlich befristete Überbrückung oder zusätzliche Finanzierung in Frage. Vor der Entscheidung für einen Studienkredit empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Angebote zu vergleichen und eine unabhängige Beratung aufzusuchen.
Für Studierende besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen beim gesetzlich versicherten Elternteil oder – altersunabhängig – über den*die Ehe- bzw. eingetragene*n Lebenspartner* in beitragsfrei familienversichert werden, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Privat krankenversicherte Studierende können sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen.
Die beitragsgünstige studentische Krankenversicherung endet in der Regel mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Studierende, die nicht über den*die Arbeitgeber*in sozialversichert sind, müssen sich dann über die sogenannte freiwillige Versicherung gesetzlich krankenversichern, deren Höhe sich am Einkommen bemisst. Auch eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden neben dem Studium kann zum Herausfallen aus der günstigen studentischen Versicherung führen.
Infos hierzu gibt z. B. der Deutsche Gewerkschaftsbund